13. Mai 2021

Petition zu den NSU-Akten:

Zu Medienberichten über die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses erklärt der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner:

„Die Akten, um die es in der Petition geht, lagen allen Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode vor. Dem Ausschuss gehörten Vertreter*innen von CDU, SPD, FDP, LINKEN und den GRÜNEN an. Auch der laufende Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke kann die Akten jederzeit einsehen. Eine parlamentarische Kontrolle des Inhalts der Akten war und ist also gegeben. Es ist völlig unverständlich, warum Vertreter*innen von SPD und LINKEN hierzu auffallend schweigen. Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass SPD und LINKE etwaigen skandalösen Sachverhalten in diesen Akten nicht nachgehen würden? Wir glauben nicht, dass die Kolleg*innen so arbeiten und wir tun es im Übrigen auch nicht. Wir glauben es auch deshalb nicht, weil die SPD mit Nancy Faeser sogar die Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz stellt. Auch dieses Gremium hat jederzeit Zugang zu den Akten. Wenn die Vorsitzende oder eine ihrer Kolleg*innen in der Kontrollkommission Anlass für weitere Nachforschungen sehen würden, dann hatte und hat jede und jeder jederzeit die Gelegenheit, dem nachzugehen.

Der Petitionsausschuss hat sich gleichwohl intensiv mit dem Anliegen der Petent*innen beschäftigt. Wir verstehen das Anliegen der Petent*innen.  Der Wunsch nach Veröffentlichung von als geheim eingestuften Unterlagen wirft jedoch grundsätzliche Fragen auf – in Bezug auf rechtliche Aspekte, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von unbeteiligten Dritten und nicht zuletzt in Bezug auf den Schutz von Informant*innen über die rechte Szene – im Extremfall sogar in Bezug auf den Schutz von deren Leib und Leben.

Vor diesem Hintergrund kann der Ausschuss nicht einfach die Berücksichtigung der Petition beschließen. Der SPD ist das auch klar. Dass sie dennoch ein anderes Votum vorgeschlagen hat, ist mehr als befremdlich. Denn der Petitionsausschuss ist kein Gremium der parteipolitischen Auseinandersetzung, sondern muss seine Empfehlungen auf Grundlage der geltenden Regeln treffen – ob sie einem Gefallen oder nicht.

Wir wollen auf Grundlage dieser Regeln weiter gemeinsam mit den Petent*innen nach Möglichkeiten suchen, wie dem von ihnen formulierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entsprochen werden kann. Daher haben wir im Ausschuss beschlossen, dass die Petition als Material verwendet wird, um weiter nach geeigneten Wegen zu suchen. Von GRÜNER Seite werden wir zusätzlich den Petent*innen ein Gespräch mit unseren Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz anbieten.“

 

 Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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